2. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2021 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A. den Führerausweis auf Probe ab sofort und auf unbestimmte Zeit und machte die Wiedererteilung des Führerausweises von der Einhaltung und vom Nachweis einer sechsmonatigen Betäubungsmittelabstinenz sowie einer erneuten, die Fahreignung bejahenden verkehrsmedizinischen Begutachtung abhängig. Einer allfälligen Beschwerde entzog es die aufschiebende Wirkung.