Dieser führt als Mitinhaber und Geschäftsführer den Betrieb einer Autogarage und Carrosserie mit Unterhalt und Reparaturen von Motorfahrzeugen sowie Handel mit Neu- und Occasionsfahrzeugen und Zubehör. Er nimmt aus beruflicher Notwendigkeit also wohl beinahe täglich am Strassenverkehr teil. Aus rein statistischen Überlegungen heraus, ist daher sein Risiko, sich geringfügiger Verkehrsregelverstösse schuldig zu machen, im Vergleich zum durchschnittlichen Verkehrsteilnehmenden – in quantitativer Hinsicht – entsprechend höher. Aus den persönlichen Schilderungen des Rechtsanwaltes - 14 -