lativiert sich diese Geschwindigkeitsübertretung etwas. Es handelt sich weder um ein "Raserdelikt" noch waren Umstände wie waghalsige Überholmanöver, Rennen fahren oder ähnliche Sachverhalte mit der Geschwindigkeitsüberschreitung verknüpft. Zu Recht wurde diese zufolge auch vom Strassenverkehrsamt als leichte Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz qualifiziert.