Keine der Verfehlungen ist hinsichtlich der Schwere vergleichbar mit denjenigen, die in der Botschaft des Bundesrates beispielhaft aufgezählt werden (grobfahrlässig oder gar vorsätzlich begangene Gefährdungen anderer Menschen beispielsweise durch Schikanestopps bei hohen Geschwindigkeiten, illegale Rennen oder krasse Missachtung von Geschwindigkeitsvoraussetzungen [Botschaft zu Via sicura, BBl 2010 8500 f.]). Bei allen Verstössen handelte der Beschwerdeführer ohne Vorsatz und seit nun gut eineinhalb Jahren liess er sich – soweit ersichtlich – im Strassenverkehr nichts mehr zu Schulden kommen.