Dass er dabei unbemerkt ein parkiertes Fahrzeug beschädigt habe, sei nachvollziehbar, da er mit einem "riesengrossen, lärmigen und klappernden Anhänger" unterwegs gewesen sei. Der Auffahrunfall (Fall 2) sei wohl der bedeutendste der genannten Vorfälle, wobei dieser aber im dichten Morgenverkehr wegen einer "kleinen Unaufmerksamkeit" (nicht vorsätzlich) passiert sei und keine gravierenden Folgen nach sich gezogen habe.