Zudem sei selbst in der ausschliesslichen Betrachtung der vergangenen Monate zu berücksichtigen, dass er sich seit dem letzten Vorfall vom 10. August 2021 nichts mehr habe zu Schulden kommen lassen. Entsprechend sei er seit rund einem Jahr ohne Unfall oder Verkehrsregelverletzung unterwegs, was deutlich aufzeige, dass er aus den "Vorfällen" gelernt habe und somit "überhaupt kein Grund" für eine verkehrspsychologische Begutachtung mehr bestehen würde (Beschwerde S. 3).