- 11 - 2.4. Der Beschwerdeführer stellt sich gemäss Beschwerdeschrift im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass er seit bald 50 Jahren beinahe unfallfrei im Strassenverkehr unterwegs sei. Zudem sei zu berücksichtigen, dass er auf den Führerausweis angewiesen sei und er berufsbedingt täglich im Strassenverkehr unterwegs sei, weshalb es "willkürlich" sei, sich nur auf die Jahre 2019 bis und mit 2021 zu fokussieren und dabei den unfallfreien Zeitraum von fast 50 Jahren auszublenden.