Die mehrmaligen Verstösse innert kurzer Zeit würden den Eindruck erwecken, dass der Beschwerdeführer sich um die geltenden Vorschriften foutiere. Positiv dagegen sei die lange Fahrpraxis des Beschwerdeführers zu werten, welcher den Führerausweis am […] 1975 erworben habe und somit zu dieser Zeit bereits seit 43 Jahren unauffällig im Strassenverkehr unterwegs gewesen sei. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer bei den Vorfällen jeweils unter Stress und Zeitdruck gestanden habe, dichter Morgenverkehr geherrscht habe und es sich beim überwiegenden Teil der Verstösse um leichte Widerhandlungen handle.