Bei anderen Fällen, welche auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen (ohne "gesetzliche Eignungsmängel"), kann der Leumund für die Abklärungsnotwendigkeit beigezogen werden. Zum Beispiel können vier oder mehr nicht - 10 - ausschliesslich leichte Widerhandlungen den Verdacht auf eine charakterliche Fahreignungsproblematik erhärten (Leitfaden Fahreignung, S. 18, Ziff. 3).