Der neue Leitfaden zum Thema Fahreignung der interdisziplinären Arbeitsgruppe vom 27. November 2020 (nachfolgend: Leitfaden Fahreignung), der als Auslegungshilfe beigezogen werden kann, definiert Rücksichtslosigkeit als die Bereitschaft einer Person, bei der Verfolgung ihrer eigenen Interessen und Ziele, Leben und Gesundheit anderer Personen aufs Spiel und sich dazu gleichgültig und unbekümmert über das Gesetz hinweg zu setzen (Leitfaden Fahreignung, S. 10).