Ob hinreichende Anhaltspunkte die Fahreignung einer Person in Frage stellen und damit eine Fahreignungsuntersuchung rechtfertigen, hat die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Einzelfalls nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden (Urteil des Bundesgerichts 1C_151/2021 vom 20. August 2021 E. 3.1 mit Hinweis).