Fall 4: Das Überlassen (als Halter) eines Personenwagens in nicht vorschriftsgemässem Zustand am 24. Mai 2021, worauf der Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 26. Oktober 2021 zu einer Busse von – bei Erfüllen von zwei weiteren, vorliegend nicht relevanten, Straftatbeständen – insgesamt Fr. 900.00 verurteilt wurde. Fall: 5: Eine Verzeigung aufgrund einer durch den Beschwerdeführer am 13. Juni 2021 begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn von netto 29 km/h. Die Sachverhalte als solche sind unbestritten.