Fall 2: Eine durch den Beschwerdeführer verursachte Auffahrkollision am 22. September 2020 auf der Autobahn, wobei eine Person verletzt wurde. Hierfür wurde der Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 2. August 2021 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Fall 3: Das Abstellen eines Lieferwagens auf öffentlichem Grund am 17. Dezember 2020 ohne Kontrollschild, das mittels Strafbefehl vom 14. April 2021 mit einer Busse von Fr. 100.00 sanktioniert wurde.