Fall 1: Ein durch den Beschwerdeführer aufgrund eines Wendemanövers mit einer Fahrzeugkombination (Lieferwagen und Sachentransportanhänger) verursachter Verkehrsunfall am 27. Juni 2020, wobei der Beschwerdeführer eine gut sichtbare Sperrfläche überquert habe und sich trotz der von ihm verursachten Beschädigung an einem parkierten Fahrzeug von -6-