3. Am 18. November 2021 erliess das Strassenverkehrsamt gegenüber A. nach vorgängiger Gewährung des rechtlichen Gehörs die folgende Verfügung: 1. A. hat sich einer verkehrspsychologischen Begutachtung zu unterziehen. Die Vereinbarung eines Untersuchungstermins sowie die Kostenregelung ist Sache der betroffenen Person. 2.–4. [...] 5. Sollte innert 3 Monaten kein Gutachten vorliegen, muss aufgrund der unterlassenen Mitwirkungspflicht im öffentlichen Interesse der Verkehrssicherheit ein vorsorglicher Sicherungsentzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit ausgesprochen werden.