Diese Ausführungen der kantonalen Fachstelle sind nachvollziehbar und schlüssig. Ebenso leuchtet ein, wenn die kantonale Fachstelle vor diesem Hintergrund zum Schluss gelangt, durch die getätigten baulichen Massnahmen sei die Situation für den Bach und den ökologischen Wert des Uferbereichs verschlechtert worden (vgl. Beschwerdeantwortbeilage des BVU). Es liegt auf der Hand, dass eine Verbauung des Uferbereichs das Aufkommen der wichtigen Ufervegetation verhindert und das Gewässer und seine Vernetzungsfunktion einschränkt.