Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 2011, S. 125, Erw. 3.1). Weiter verwirkt der Anspruch der Baubehörden auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innerhalb der Bauzonen nach der Rechtsprechung grundsätzlich nach 30 Jahren (vgl. BGE 147 II 309, Erw. 4.1; Urteil des Bundesgerichts 1C_515/2021 vom 30. August 2022, Erw. 2.3). 4.2. 4.2.1. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, der Anspruch der Behörden auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei zufolge Ablaufs der 30-jährigen Frist verwirkt. Die umstrittenen Bauten bzw. Anlagen sind daher näher zu betrachten. - 11 -