Abgesehen von einer Zufahrt, welche das E.bächli (auf der Parzelle Nr. ddd) überquert, sind entlang des westlichen Ufers auf einer Länge von über 100 m (ab Grenze Parzellen Nrn. aaa und ccc) keinerlei Bauten bzw. Anlagen in Gewässernähe vorhanden. In den kantonalen Baugesuchsakten BVUAFB.19.1816 betreffend ein Bauvorhaben auf den Parzellen Nrn. ddd und ccc weisen die Pläne aus, dass lediglich die Ecke eines Sitzplatzes am Rand in den Uferstreifen ragt (aus den kantonalen Baugesuchsakten ergibt sich jedoch nicht, ob der Gemeinderat letztlich eine Baubewilligung erteilt hat und ob diese rechtskräftig ist).