grenze und quer zum Bachlauf – die errichteten Stelen Nr. 2. Ein rund 4 m -5- langer Teil der Stellriemen Nr. 1 verläuft entlang des offen fliessenden Bachs, der rund 2 m kürzere Teil verläuft entlang des an dieser Stelle eingedolten Bachs (angefochtener Entscheid, S. 3 f.; Vorakten, act. 14 f. sowie act.10 ff.).