Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen erteilte am 1. Oktober 2020 für einzelne Bauten bzw. Anlagen (Treppe mit seitlicher Granitstelenmauer [Nrn. 3 und 4], Parkplatz [Nr. 11], Stützmauern um den Pool [Nr. 10], Gerätehaus [Nr. 12]) nachträglich die kantonale Zustimmung, für die übrigen zu beurteilenden Bauten bzw. Anlagen wies es das nachträgliche Baugesuch jedoch ab und verlangte den Rückbau. Am 25. Januar 2021 eröffnete der Gemeinderat die kantonale Teilverfügung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, vom 1. Oktober 2020 und ordnete den Rückbau verschiedener Bauten und Anlagen an. B. Auf Beschwerde von A. und B. hin fällte der Regierungsrat am 27. April 2022 folgenden Entscheid: