A. Im Jahre 2017 erwarben A. und B. die am E.bächli liegende Parzelle Nr. aaa in Q. Anschliessend begannen sie, den vorhandenen Garten mit verschiedenen baulichen Massnahmen umzugestalten. Mit Schreiben vom 11. März 2020 forderte die Gemeindeverwaltung Q. die Eheleute A. und B. auf, die Bauarbeiten ab sofort einzustellen und ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Das am 20. April 2020 eingereichte und am 18. Mai 2020 ergänzte Baugesuch wurde von der Gemeindeverwaltung am 19. Mai 2020 dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, zur Erteilung der kantonalen Zustimmung vorgelegt.