3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'400.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen - 11 - von Fr. 270.00, gesamthaft Fr. 1'670.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Gemeinderat die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von pauschal Fr. 2'400.00 (inkl. MWSt) zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten