1. Dem Eigentümer der Parzelle-Nr. aaa, Q._____, wird Frist bis zum 30. April 2024 angesetzt, um den bestehenden Anschluss der Haussickerleitung an die Kanalisation aufzuheben. Die Ausführung ist dem Gemeinderat schriftlich zu melden. Der Nachweis ist mit entsprechenden Kanalfernsehaufnahmen zu erbringen. Dem Eigentümer wird die kostenpflichtige Ersatzvornahme angedroht für den Fall, dass er die angesetzte Frist bis zum 30. April 2024 ungenutzt verstreichen lässt.