2. Der Gemeinderat Q._____ verweist in seiner Beschwerdeantwort grundsätzlich auf seine Ausführungen in der angefochtenen Verfügung vom 23. Mai 2022. Der Beschwerdeführer habe entgegen der Baubewilligung eine Sickerwasserleitung an die Kanalisation angeschlossen und es unterlassen, das Untergeschoss des Einfamilienhauses wasserdicht zu erstellen (vgl. Baubewilligung, Ziff. III/2.1). Durch die Missachtung dieser Auflagen habe der Bauherr einen rechtswidrigen Zustand geschaffen. Der Beschwerdeführer sei dafür verantwortlich, diesen mit geeigneten Massnahmen zu beheben.