_ habe mit seiner Bereitschaft, die Problematik der Sickerleitung sowie des Kanalisationsanschlusses in einem Baubewilligungsverfahren "neu aufzurollen", die Verfügungen vom 7. Dezember 2020 sowie vom 23. Mai 2022 "faktisch aufgehoben". Die Fortführung des Vollstreckungsverfahrens sei somit zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar rechtsmissbräuchlich (Replik, S. 3).