2. Mit Verfügung vom 5. Juli 2022 wurde das verwaltungsgerichtliche Verfahren im Einverständnis mit den Parteien erstmals bis 31. August 2022 sistiert. Die Sistierung wurde in der Folge mehrfach verlängert. 3. Mit Vorentscheid vom 5. Juni 2023 eröffnete der Gemeinderat Q._____ dem Beschwerdeführer, dass auf sein Baugesuch vom 3./13. April 2023 betreffend Sickerleitung und deren Anschluss an die Kanalisation nicht eingetreten werde. Verlange er innert Frist die Durchführung eines ordentlichen Verfahrens, werde das Gesuch publiziert. Der Gemeinderat entscheide anschliessend neu. In der Folge verlangte der Beschwerdeführer die Durchführung des ordentlichen Verfahrens.