Dem Eigentümer wird die kostenpflichtige Ersatzvornahme angedroht für den Fall, dass er die angesetzte Frist des 30. November 2022 ungenutzt verstreichen lässt. 2. Für den Fall, dass der Anschluss der Haussickerleitung an die Kanalisation bis zur angesetzten Frist gemäss Ziff. 1 hiervor nicht fachgerecht vorgenommen wird, wird Folgendes angeordnet: