B. Nachdem die Verfügung vom 7. Dezember 2020 zwischenzeitlich nicht umgesetzt bzw. die Sickerwasserleitung auf der Parzelle-Nr. aaa weiterhin an die Kanalisation angeschlossen war und keine alternative Lösung vorlag, erliess der Gemeinderat Q._____ am 23. Mai 2022 folgende Verfügung: 1. Dem Eigentümer der Parzelle-Nr. aaa, Q._____, wird Frist bis zum 30. November 2022 angesetzt, um den bestehenden Anschluss der Haussickerleitung an die Kanalisation aufzuheben. Die Ausführung ist dem Gemeinderat schriftlich zu melden. Der Nachweis ist mit entsprechenden Kanalfernsehaufnahmen zu erbringen.