Die Busseneinnahme wird dem Kultur- und Sozialfonds der Gemeinde zugewiesen. 3. Nachdem der Bauherr die entsprechende Zuleitung im Sommer 2021 verschlossen hatte, drang Wasser in das Untergeschoss der Liegenschaft ein. Anlässlich eines Augenscheins wurde ihm erlaubt, die Leitung provisorisch wieder an die Kanalisation anzuhängen, jedoch wurde verlangt, eine alternative Lösung aufzuzeigen. -3-