Die Ausführung ist dem Gemeinderat unaufgefordert zu melden. Der Nachweis ist mit entsprechenden Kanalfernsehaufnahmen zu erbringen. Die Ersatzvornahme wird hiermit ausdrücklich angedroht. 2. Die Bauherrschaft ist schuldig der Verletzung einer Baubewilligung sowie der unrechtmässigen Einleitung von Sickerleitung (richtig: Sickerwasser) in die Gemeindekanalisation. Die Bauherrschaft wird mit einer Busse von CHF 200.00 bestraft. Die Busse ist, sofern keine Einsprache erhoben wird, innert 30 Tagen an die Finanzverwaltung Q._____ zu bezahlen.