A. 1. A._____ wurde vom Gemeinderat Q._____ am 31. März 2014 die Bewilligung für den Bau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle-Nr. aaa, T-Strasse, Q._____, erteilt. In genannter Baubewilligung ist in Ziff. III/2.1 festgehalten, dass der betroffene Baukörper wasserdicht zu erstellen ist und grundsätzlich kein Sickerwasser gefasst und dauernd (in die Kanalisation) abgeleitet werden soll. Bei der Bauausführung wurde Sickerwasser gefasst und die Sickerleitung an die Kanalisation angeschlossen. Dadurch werden nach Angaben des Gemeinderats der regionalen Abwasserreinigungsanlage ca. 2-3 l Fremdwasser pro Sekunde zugeführt.