3. Die Abteilung Landwirtschaft Aargau wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Departement Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau das Bundesamt für Landwirtschaft, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern Mitteilung an: den Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Bundesverwaltungsgericht