Durch nichts erhärten lässt sich sodann der von der Vorinstanz geäusserte Verdacht, der Beschwerdeführer könnte das Auslaufjournal erst im Kontrollzeitpunkt (27. Juli 2021) nachgeführt haben, worauf das schludrige Schriftbild der Einträge im Juli 2021 hindeute. Effektiv weisen die Juli-Ein- träge im Auslaujournal sehr unterschiedliche Schriftbilder auf, was mit einer unterschiedlichen Urheberschaft zusammenhängen könnte. Gerade die aktuellsten Einträge vom 20. bis 26. Juli 2021 hinterlassen jedoch keinen schludrigen Eindruck.