Der Grasbewuchs auf der Parzelle W. a erscheint demgegenüber etwas weiter vorangeschritten, was an sich nur logisch wäre, weil die Kühe seit dem Säuberungsschnitt vom 19./20. Juli 2021 (im Gegensatz zur Parzelle V.) darauf nicht mehr geweidet haben sollen. Demnach lassen sich auch aus dem Grasbestand auf den verschiedenen Parzellen und zu verschiedenen Zeitpunkten keine einigermassen verlässlichen Schlüsse auf die Gewährung respektive Nichtgewährung des vom Beschwerdeführer aufgezeichneten Weidegangs (im Vorfeld der Kontrolle vom 27. Juli 2021) ziehen.