16) wurde eine (vorbehaltene, noch nicht abschliessend abgeklärte) Nichterfüllung der RAUS-Vorschriften nur insoweit bemängelt, als den Tieren des Beschwerdeführers wegen Säuberungsschnitten allenfalls nicht genügend Weidefutter zur Verfügung stand. Offen ist hingegen, ob kontrolliert wurde, dass die Tiere des Beschwerdeführers an den im Wiesenjournal und im Auslaufjournal aufgezeichneten Weidetagen von Mai bis Juli 2021 tatsächlich auf der Weide waren und ob es genügend Spuren von solchen Weidegängen gab. Rapportiert wurde in dieser Hinsicht nichts.