Nichtwissen bestreitet. Er wurde über diesen "inoffiziellen" Augenschein nicht informiert. Im Kontroll- und Arbeitsrapport der Agricon GmbH zu der am 27. Juli 2021 durchgeführten Grundkontrolle Tierwohl (Vorakten, act. 16) wurde eine (vorbehaltene, noch nicht abschliessend abgeklärte) Nichterfüllung der RAUS-Vorschriften nur insoweit bemängelt, als den Tieren des Beschwerdeführers wegen Säuberungsschnitten allenfalls nicht genügend Weidefutter zur Verfügung stand.