12) weist grossflächige Weidespuren auf und der dortige niedrige Grasbestand lässt sich einwandfrei mit der permanenten Beweidung durch die Rinder des Beschwerdeführers in Einklang bringen. Auf dem Foto der Parzelle V. (Vorakten, act. 14) sind zwar deutlich weniger bis gar keine Weidespuren auszumachen, was allerdings auch damit zusammenhängen könnte, dass die Parzelle deklariertermassen nach einem längeren Unterbruch (von ca. drei Wochen) erst wieder ab diesem Tag (22. Juli 2021) beweidet wurde und der Boden nach vier Tagen - 21 -