Jedoch habe es in den nachfolgenden Jahren immer wieder Meldungen von Dritten gegeben, derentwegen die Einhaltung der RAUS-Vorschriften durch den Beschwerdeführer fraglich gewesen sei. Insbesondere sei bemängelt worden, dass der Beschwerdeführer die angeblichen Weideparzellen einzäune und die Tiere bestenfalls auf einem Teil der Parzelle weiden lasse, dann aber den Zaun wieder entferne und die gesamte Parzelle konserviere. Nach dem Schnitt werde die Parzelle wieder eingezäunt und die Tiere wiederum auf einem Teil der Parzelle geweidet. Grundsätzlich seien die Milchkühe nicht so oft auf der Weide, wie es für die Einhaltung der RAUS-Vorschriften notwendig sei.