Die Zweifel an der Richtigkeit der Einträge betreffen dann nicht nur das Wiesenjournal, sondern zugleich das Auslaufjournal. Mit anderen Worten lässt sich mit Bezug auf abweichende Einträge in den beiden Dokumenten nicht mit Sicherheit sagen, welche Angaben zutreffend sind. Es gibt keine natürliche Vermutung dafür, dass die Angaben im Auslaufjournal auf jeden Fall richtig oder zumindest verlässlicher als diejenigen im Wiesenjournal sind, weil das Auslaufjournal das primäre Mittel für die Aufzeichnung des Auslaufs (auf der Weide oder einer Auslauffläche) ist.