Kürzel "W" kennzeichnete, je separat für die Tierkategorien A1 (Milchkühe), A3 und A4 (Rinder), wogegen im Wiesenjournal hauptsächlich die Weidegänge für Kühe und Rinder aufgezeichnet wurden, wofür der Beschwerdeführer die vorgesehenen Kürzel "X" (für Kühe) und "X" (für Rinder) verwendete.