Zur Dokumentation des Auslaufs zwecks Nachweis der Erfüllung der Anforderungen für RAUS-Beiträge hält Anhang 6, lit. B Ziff. 1.6 DZV fest, dass der Auslauf nach spätestens drei Tagen pro Gruppe von Tieren, denen gemeinsam Auslauf gewährt worden sei, bzw. pro Einzeltier zu dokumentieren ist. Unter anderem für Tiere der Rindergattung, denen während einer gewissen Zeitspanne täglich Zugang zu einem Auslauf gewährt wird, muss nur am ersten und am letzten Tag der Zeitspanne eine entsprechende Eintragung im Auslaufjournal gemacht werden.