(d) die berechnete Nährstoffbilanz und die zur Berechnung der Nährstoffbilanz notwendigen Unterlagen; (e) weitere Aufzeichnungen, sofern diese zweckdienlich sind. Das vom Beschwerdeführer im Beitragsjahr 2021 geführte Wiesenjournal nach Vorlage der AGFF (Vorakten, act. 36 f. und 48 f.) enthält Angaben zur Nutzung, Düngung und Pflege der Wiesen sowie zur Weide und zum Auslauf der Tiere und bildet damit Teil der nach Anhang 1, Ziff. 1.1 DZV für den ÖLN erforderlichen Aufzeichnungen.