Anlässlich eines Augenscheins der Abteilung Landwirtschaft vom 22. Juli 2021 habe sich die Parzelle V. frisch geschnitten präsentiert, also nicht so, wie wenn sie bereits am 10. Juli 2021 geschnitten worden wäre. Ausgehend vom Grasbestand müsse die Parzelle in der Schönwetterperiode vom 19. bis 21. Juli 2021 (vgl. dazu Vorakten, act. 78) geschnitten worden sein.