Aufgrund der Umstände bei der Kontrolle vom 27. Juli 2021 (lange Wartezeit, bis der Beschwerdeführer das Dokument aus seinem Wohnhaus geholt habe; schludrig anmutendes Schriftbild der jüngsten Eintragungen) liege zudem der Verdacht nahe, dass der Beschwerdeführer die Aufzeichnungen im Auslaufjournal für den ganzen Monat Juli erst in diesem Zeitpunkt nachgeführt habe. Bei der Besprechung vom 11. November 2021 habe der Beschwerdeführer sodann eingeräumt, dass er die Vorgabe hinsichtlich des Weidefutteranteils von mindestens 25% aufgrund der nassen Witterung im Sommer 2021 nicht immer habe einhalten können und seine Tiere zum Teil nur zwei Stunden pro Tag habe weiden lassen.