Auch der Schluss der Vorinstanz, anlässlich der Kontrolle vom 27. Juli 2021 habe sich die Parzelle V. nicht in einem täglich beweideten Zustand präsentiert, sei unzutreffend. Er habe auf dieser Parzelle am 10. Juli 2021 einen Säuberungsschnitt durchgeführt und sie ab 22. Juli 2021 wieder beweidet. Die Vorinstanz übersehe, dass das Jahr 2021 feucht und wüchsig gewesen sei und zwischen dem 10. Juli 2021 und dem 22. Juli 2021 genügend Gras nachgewachsen sei, um seine Tiere darauf weiden zu lassen.