besonders viel geregnet. Es treffe zwar zu, dass der Kanton die Daten aus dem neuen Bewirtschaftungsvertrag erst per 30. August 2021 ins Kartensystem für Direktzahlungen übernommen habe, wodurch der Kontrolleur bei der Kontrolle vom 11. August 2021 nicht auf dem aktuellen Stand gewesen sei. Über diesen Umstand habe sich die Abteilung Landwirtschaft vermutlich selbst am meisten geärgert. Dem Beschwerdeführer seien daraus allerdings keine Nachteile erwachsen. Zudem hätten die Unstimmigkeiten anhand des neuen Bewirtschaftungsvertrags problemlos vor Ort ausgeräumt und die Kontrolle auf aktueller Datenbasis durchgeführt werden können.