Während die Gründe für den nachträglichen Eintrag von Laufhoftagen im Wiesenjournal (mittels Tipp-Ex-Korrektur) mit Bezug auf den 26./27. Juni 2021 nachvollzogen werden können, obwohl Laufhoftage eigentlich nicht zum Inhalt des Wiesenjournals gehören – der Beschwerdeführer beabsichtigte mit dieser Korrektur erklärtermassen einen Abgleich mit dem Auslaufjournal (Vorakten, act. 28 f.) und wollte die Korrektur erläutern (vgl. dazu Replik, Ziff.