Die Aufzeichnungen im Wiesenjournal müssten auch für nicht involvierte Personen darüber Aufschluss geben, welche Arbeiten auf den Wiesenflächen ausgeführt worden seien. Das gelte insbesondere auch für die Nährstoffgaben. Ohne Düngung komme es zu weniger Futtererträgen, nach der Güllegabe müsse eine Weidepause eingelegt werden und der Einsatz von Kunstdünger belaste die Nährstoffbilanz eines Betriebs. Der Weidegang sei im Wiesenjournal aufzuzeichnen, weil es sich dabei um einen Erntevorgang im Sinne von Anhang 1, Ziff. 1.1 DZV handle.