Dabei sei ihm versprochen worden, dass mit Agrofutura ein Datenabgleich erfolge. Dies sei jedoch nicht geschehen, wodurch die Kontrolle vom 27. Juli 2021 auf einer falschen Datenbasis veranlasst worden sei, wie den Flächenverzeichnissen vom 17. Juli 2021 (Beschwerdebeilage 11) und 8. September 2021 (korrigierte Version; Beschwerdebeilage 12) entnommen werden könne. Aufgrund dieser falschen Datenbasis seien die Biodiversitätsförderflächen im ersten Wiesenjournal vom 27. Juli 2021 logischerweise unvollständig gewesen, was der Vorinstanz, nicht dem Beschwerdeführer anzulasten sei (Beschwerde, Ziff. 18). -8-