DZV (Weide kann an Weidetagen weniger als 25 Prozent des Trockensubstanz-Verzehrs decken) seinerseits mit 60 Punkten bzw. 50 Punkten (nach dem Toleranzabzug von 10 Punkten) bzw. dem daraus errechneten Kürzungsbetrag von Fr. 7'286.95 (50 Punkte / 100 x RAUS- Beitrag für die Tierkategorie A1) zu ahnden wäre. Als Begründung für den Verzicht auf diese Kürzung gab die Vorinstanz den sehr niederschlagsreichen Sommer 2021 an, dessentwegen der Weidegang allenfalls nicht im erforderlichen zeitlichen Umfang habe gewährt werden können, was aber auch zu dokumentieren gewesen wäre.